In meinem Artikel über die Abschaffung der Studiengebühren in Baden-Württemberg sprach ich darüber, dass diese Abschaffung für duale Studenten in viele Fällen nicht optimal ist. Dies kommt daher, weil Studiengebühren als Werbungskosten von der Steuer absetzbar waren und somit das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Dies ist jetzt aber nicht mehr der Fall.
Gesetzesänderung über Studiengebühren
Der Bundestag hat entschieden, dass man Studiengebühren,welche in einem Erststudium anfallen, doch nicht von der Steuer absetzen kann. Anscheinend zählen Studiengebühren jetzt doch nicht mehr zu den Werbungskosten. Für Studenten in Bundesländern, die keine Studiengebühren mehr haben, ist diese Gesetzesänderung nicht von wichtiger Bedeutung. Für(dualen) Studenten in den anderen Bundesländern sieht das Ganze schon anders aus.
Dadurch, dass die dualen Studenten die Studiengebühren nicht mehr absetzen können, können sie über den Steuerfreibetrag kommen und müssen so Lohnsteuer zahlen. Natürlich gilt dies auch für Studenten mit gutbezahlten (Neben-) Jobs.
Auch normale Studenten, die schon im Berufsleben tätig sind, können ihre Studiengebühren nicht mehr rückwirkend absetzen, was für viele doch noch recht praktisch gewesen wäre.
Es gibt jedoch einen Lichtblick: Ausbildungskosten können bis zu einer Höhe von 6000 Euro (vor der Änderung waren es nur 4000 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben fließen auch in die Steuererklärung mit ein und mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Dies ist ein Trost für duale Studenten und jenen Studenten mit hohem Lohneinkommen.
Fazit
Studiengebühren können nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, auch nicht rückwirkend. Bedeutend ist dieser Gesetzesbeschluss im Endeffekt nur für schon Berufstätige Absolventen und jene Studenten, die viel verdienen, z.B. duale Studenten.
Da in den meisten Bundesländern die Studiengebühren schon abgeschafft sind (oder es in naher Zeit werden), betrifft das Gesetz meistens nur die Berufsanfänger, die sich ihre Studienkosten „wiederholen“ wollten.
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