Das Thema Krankenversicherung ist auch ein ganz leidiges für die dualen Studenten. Zum Jahresanfang 2012 wird sich auch hier wieder einmal etwas ändern: Die Sozialversicherungspflicht wird wieder eingeführt. Was das bedeutet und für Auswirkungen auf duale Studenten hat werde ich jetzt näher erläutern.
Derzeitiger Stand der Krankenversicherung
Zur Zeit ist es so, dass duale Studenten rechtlich gesehen noch als normale Studenten gelten. Das heißt, wir dualen Studenten können eine normale studentische Krankenversicherung abschließen, du ungefähr 75 Euro kostet.
Vom Arbeitgeber hat man das volle Bruttogehalt bekommen und musste dann davon selbst seinen Beitrag an die Krankenkasse zahlen. Das Problem hierbei war: Weil man nicht in die Pflege-, Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, hätte man als Arbeitsloser direkt nach dem Studium keine Untersützung bekommen. Aber als dualer Student wird man sowieso nicht arbeitslos 😉
Regelung ab 2012
Zur Zeit ist es geplant die oben beschrieben Regelung wieder zu ändern. Wobei ich denke, dass die nicht noch Tage vor dem 1. Januar die geplante Regelung wieder über den Haufen schmeißen. Also wird die neue Regelung eintreten 😉
Die Sozialversicherungspflicht wird wieder eingeführt. Wir zahlen jetzt auch, wie die meisten normalen Arbeitnehmer, Kranken-,Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Die Beiträge hängen prozentual von unserem Gehalt ab und liegen zur Zeit für duale Studenten bei 20,475% des Bruttoeinkommens. Von 800 € wird man also 163,8 € an die Krankenkasse abführen müssen ( da sind alle 4 Versicherungen mit eingerechnet).
Der Versicherungsbeitrag wird von unserem Unternehmen an die Krankenkasse abgeführt, wir müssen also nichts machen (außer, dass unser Gehalt sinkt).
Ein paar Vorteile hat die neue Regelung:
- Da wir in Renten-/Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben wir auch Anspruch auf Rente/Arbeitslosengeld
- Durch das geringere Nettoeinkommen kann sich für den eine oder anderen der BAföG-Anspruch ändern.
Fazit
Die Regelung für die Krankenversicherung wird (mal wieder) geändert. Wir zahlen jetzt 20,475% von unserem Bruttogehalt, also mehr wie zur Zeit, hätten aber dafür nach dem Studium Anspruch auf Arbeitslosengeld oder sogar eine Rente, wobei diese nicht sehr hoch wäre 😉
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