Wenn man frisch von der Schule kommt und ein duales Studium anfängt, ist man anfangs „schockiert“ über die geringe Anzahl von Ferien/Urlaub. Man ist 12-14 Woche Ferien (von insgesamt 52 Wochen im Jahr) gewohnt. Im Berufsleben (welches man jetzt bestreitet), sieht das schon ganz anders aus. Wie man sich als dualer Student die Urlaubstage am besten einteilt und welche Besonderheiten es zu beachten gibt, werde ich in diesem Artikel behandeln.
Anzahl der Urlaubstage
Die Anzahl der Urlaubstage ist je nach Unternehmen und Vertrag unterschiedlich, aber schon im Vertrag fest eingetragen, nachverhandeln nützt da wenig (außer vielleicht, wenn ihr den Chef/Ausbildungsleiter sehr gut kennt).
Gesetzlich vorgeschrieben sind 24 Urlaubstage, die man anstatt den Werktagen nehmen kann. Da Samstag auch als Werktag zählt, hat man im Endeffekt 4 Wochen Urlaub. Von den 4 Wochen geht manchmal auch noch Zwangsurlaub ab (zum Beispiel zwischen Weihnachten und Neujahr). Auch zählen Weihnachten und Silvester rechtlich gesehen als Werktage, man muss an diesen Tagen also auch Urlaub nehmen. Diese Regelungen sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und können aber im Vertrag geändert worden sein.
Ich selber habe es recht gut getroffen, ich hab 30 Urlaubstage, wobei Samstag nicht als Werktag gezählt wird; das macht dann 6 Wochen Urlaub.
Wann darf man Urlaub nehmen?
Beim dualen Studium ist man leider nicht so flexibel mit seiner Urlaubsplanung wie vielleicht als Festangestellter im gleichen Unternehmen. Das kommt dadurch, dass man nicht die ganze Zeit im Unternehmen ist und während den Theoriephasen kein Urlaub nehmen darf (wegen der Anwesenheitspflicht an der Universität!). Dadurch kommt man auf 6 Monate, in denen man seinen vertraglich zugesicherten Urlaub nehmen darf.
Wenn man jetzt Pech hat, liegen die Theoriephasen so ungünstig, dass man die vielen Brückentage in 2012 nicht ausnutzen kann. Vielleicht ist der Studiengangsleiter gnädig und schaufelt einige Brückentage frei, davon darf man aber nicht ausgehen.
Und wenn man noch mehr Pech hat, ist man in den beiden Praxisphasen, in denen man Urlaub nehmen könnte, in ein großes und wichtiges Projekt eingespannt und darf eigentlich kein Urlaub nehmen. Ich sage eigentlich, weil es Sonderregelungen gibt, die ich kurz aufzählen werde (ich übernehme keine Garantie auf Vollständigkeit, dies sind Regelungen, wie sie in meinem Unternehmen herrschen):
- Man muss insgesamt mindestens 20 Tage Urlaub nehmen (um Überarbeitung vorzubeugen)
- Es müssen zwei Wochen am Stück Urlaub genommen werden
Wenn ihr Urlaub nehmen wollt, aber euer Manager genemigt diesen nicht, habt ihr Pech gehabt. Ihr habt zwar einen Urlaubsanspruch, jedoch wird der Zeitpunkt vom Arbeitgeber festgelegt. Er muss aber auf die Wünsche von euch achten. Es sollte, wenn man sich zuvor verständigt und abspricht, kein Problem sein, seinen „Traumurlaub“ zu bekommen 🙂
Fazit
Rechtlich gesehen habt ihr mindestens 4 Wochen Urlaub, das hängt aber vom Vertrag ab. Leider könnt ihr nicht immer Urlaub nehmen, sondern müsst euch nach den Praxisphasen richten, dadurch verpasst man oft Brückentage. Ihr müsst aber auch bedenken, dass ihr während den Theoriephasen oftmals weniger wie 8 Stunden am Tag habt, das gleicht das wieder ein bisschen aus.
Fashionista meint
Hallo zusammen,
Ich Studiere Textilmanagement in Ravensburg und habe nur 20 Tage Urlaub im Jahr, mein Unternehmen begründet das so, dass sich die 24 Tage Mindesturlaub auf eine 6-Tage-Woche beziehen würden, was ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann! Überall wo ich nachschaue ist die Rede von 24 Tagen, von 20 Tagen Mindesturlaub habe ich noch nie etwas gelesen… kann mir da jemand weiterhelfen, vielleicht wisst ihr ja nen Paragraphen aus dem ASchG auf den ich mich bei Neuverhandlungen berufen könnte.
Beste Grüße Michelle
martin meint
Hey Michelle,
ich bin kein Anwalt, aber laut http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html beträgt der Urlaub mindestens 24 Werktage. Und daran lässt sich auch nichts rütteln. Als Werktag zählt Mo-Sa. Also könntest du dir 4 Wochen am Stück freinehmen. Bei manchen Unternehmen zählen Samstage nicht als Arbeitstage, dann wird der Urlaubsanspruch umgerechnet auf eine 5-Tages Woche. Damit du dir da 4 Wochen freinehmen kannst, brauchst du 20 Urlaubstage. Also wenn bei euch Samstag nicht gearbeitet wird, sind die 20 Tage Urlaub rechtens (nochmal zum nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#Gesetzlicher_Mindesturlaub)
Michelle meint
Hallo ihr Lieben,
Ich arbeite 30h die Woche, auf 5 Tage verteilt. Auch mir steht ein Urlaub von 20 Tagen zu. Nun meint meine Chefin, dass ich trotz diesen 20 Tagen Bein Urlaub mit einer 6-Tage Woche rechnen soll, da ich ja nur 30 h die Woche arbeiten würde. Ich dachte immer, dass sich die Urlaubstage auf die Anzahl der zu arbeitenden Tagr bezieht. Kann mir jemand helfen, bzw mir direkte Seiten oder Paragraphen nennen, die ich meiner Chefin vorlegen könnte?
LG Michelle
martin meint
Du verstehst, dass ich dir keine offizielle Rechtsberatung geben darf. Aber der Link hier ist glaube ich ganz hilfreich: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wo. Ich denke, die Urlaubstage beziehen sich immer wieviel du arbeitest. Wenn du weniger als 40 Stunden arbeitest, bekommst du auch wenige Urlaubsanspruch. In deinem Vertrag müsste eigentlich drin stehen, wieviel Urlaubsanspruch du bei Vollzeit hättest und wielange die Arbeitswoche ist (5 oder 6 Werktage). Davon kannst du dann deinen persönlichen Anspruch errechnen.
Anne meint
Moin,
wie verhält es sich denn mit dem Urlaub und der Phase während des Semesters. Habe ganze 8 Tage im Jahr Urlaub, weil mein Unternehmen lediglich die vorlesungsfreie Zeit also die Praxisphase auf den Urlaub anrechnet. Bei meinem Studium selber handelt es sich um ein normales Vollzeitstudium an einer normalen Fachhochschule, also keine Trisemester und dergleichen. Zählt ein Vorlesungstag als Arbeitstag im Sinne vom ASchG?
LG Anne
martin meint
Hallo Anne,
ich bin kein Rechtsanwalt und kenne mich mit der Materie auch nicht gut aus, kann dir also keine Beratung geben. Ich denke aber, dass es stark von dem Vertrag abhängig ist, den du mit deinem Unternehmen hast. Falls du ein Werkstundentenvertrag hast, wird nur die reine Arbeitszeit in die Urlaubsberechnung mit einbezogen. Wenn in deinem Vertrag die Uni irgendwie als „Arbeit“ deklariert ist, kann es vielleicht schon sein, dass dir dafür eigentlich auch Urlaub zugeschrieben werden müsste. Aber wie gesagt, wende dich besser an einen Anwalt, wenn du dir nicht sicher bist:)